Kostenerstattungsverfahren
Sehr geehrte Patient*innen,
gerne melden Sie sich über das Kontaktformular, um auf meine Warteliste zu gelangen. Jedoch erreichen mich, wie jede andere Praxis auch, täglich mehrere Anfragen.
Wussten Sie, dass Ihre Krankenkasse gesetzlich verpflichtet ist, eine ambulante Psychotherapie zu übernehmen? Da es zu wenige Kassen-Praxen gibt, sollten Sie das Kostenerstattungsverfahren kennen.
Es bedeutet, dass Ihre Krankenkasse, unter bestimmten Voraussetzungen, die Therapie in einer Privatpraxis zahlt. Dazu benötigen Sie Sprechstunden (Erstgespräche) in ambulanten Praxen für Psychotherapie und ein Formular, das Ihnen am Ende ausgehändigt wird. Auf diesem Formular (PTV 11-Formular) wird bescheinigt, dass die jeweilige Praxis derzeit keine Behandlungsmöglichkeiten hat. Je nach Krankenkasse benötigen Sie unterschiedlich viele dieser Bescheinigungen. Jedoch können private Praxen mit dieser Hilfe eine Übernahme der Therapie durch die gesetzlichen Krankenkassen erzwingen.
Informieren Sie sich und versuchen Sie es! Sofern Sie das Kontaktformular ausgefüllt haben, stelle auch ich Ihnen gerne das nötige Formular aus.
Neben der eigenen Suche nach ambulanten Praxen (oder "MVZ für Psychotherapie", "Psychiatrische Institutsambulanz") bietet sich die Tel.: 116117 an, welche Sie ebenso online erreichen. Sofern Sprechstunden verfügbar sind, werden Ihnen über diesen Service Angebote zur Verfügung gestellt.